Regionalentwicklungsverein 10vorWien
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Im Wald und in der Au, sowie auf Spielplätzen herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Somit sollte in der nächsten Zeit kein Lagerfeuer gemacht werden, das ist selbstverständlich. Der ausbleibende Regen hat die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg dazu veranlasst, folgendes Verbot auszusprechen: So ist "das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten". Wer das Verbot nicht beachtet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro rechnen oder wird mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft. Die Verordnung der BH Korneuburg ist seit 14. Juni in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Hier finden Sie die Verordnung: WaldbrandVO_2021_BHKO.pdf herunterladen (0.14 MB)
23.06.2021
Text und Bilder aus: https://www.korneuburg.gv.at