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Leobendorf
Stetten[1]

Freiwillige Fachkräfte für die Massentestung gesucht!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Bei den im Rahmen der COVID-19-Testungen anfallenden Tätigkeiten, das sind
ü  die Gewinnung von Probenmaterial,
ü  die Durchführung von Antigen-Tests,
ü  die Durchführung der Laboruntersuchungen und
ü   die Erstellung des Befunds und die Auswertung des Befundergebnisses,
handelt es sich um medizinische Tätigkeiten, die nur von folgenden Personen durchgeführt werden dürfen:
ü  Ärzte/-innen gemäß Ärztegesetz 1998,
ü  Biomedizinische Analytiker/innen gemäß MTD-Gesetz,
ü  Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz,
ü  Gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG,
ü  Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG,
ü  Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits-und Krankenpflegers/-in ge-mäß GuKG,
ü  Sanitäter/innen gemäß SanG,
ü  Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder eines/einer Biomedizinischen Analytikers/-in gemäß MABG,
ü  Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / ei-ner Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits-und Krankenpfleger/in gemäß MABG. 

03.12.2020