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Stetten fördert ab 2023 Photovoltaikanlagen

In der letzten Gemeinderatssitzung am 06. Oktober 2022 wurde, zusätzlich zu Bundes– bzw. Landesförderungen, eine Photovoltaikförderung für Stettnerinnen und Stettner beschlossen. Damit werden ab dem Jahr 2023 in Stetten neu errichtete Photovoltaikanlagen von der Gemeinde Stetten mit maximal € 1.000,- gefördert. Was genau gefördert wird und wie Sie zu der Förderung kommen erfahren Sie hier.

Was wird gefördert und was sind die Fördervoraussetzungen ?

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die rein für die privaten Nutzung errichtet werden. Sie müssen dem Niederösterreichischen Baugesetz sowie den dafür relevanten Gesetzen und Normen entsprechen. Der Aufstellungsort muss der Voraussetzung zur optimalen Nutzung der eingestrahlten Sonnenenergie entsprechen und es dürfen nur neue Komponenten bzw. Anlagenteile verwendet werden. Des weiteren werden nur PV-Anlagen auf Dachflächen gefördert!


Wer kann Förderwerber bzw. Förderwerberin sein?

Um eine Förderung beantragen zu können müssen Sie entweder Eigentümerin  oder Mieterin (Bestandsnehmerin) einer Wohnung/Liegenschaft sein und Ihren Hauptwohnsitz in Stetten haben. Die Bestandsnehmerin hat die Zustimmung der Eigentümerin, der Untermieterin und der Hauptmieterin nachzuweisen.  


Wie läuft das Förderverfahren ab?

Im ersten Schritt wird von der Gemeinde Stetten geprüft, ob die geplante PV-Anlage den Förderrichtlinien entspricht und eine Förderzusage erteilt werden kann. Hierzu müssen Sie dem Antrag zur Förderung den Kostenvoranschlag mit detaillierten Preisangaben zu den einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlage beilegen.

Nach erfolgter Zusage durch die Gemeinde muss nach Errichtung der PV-Anlage innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Förderzusage, eine Fertigstellungsmeldung mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bestätigung über die fachgerechte Ausführung und Inbetriebnahme aufgrund der gewerblichen Vorschriften zur Errichtung von PV-Anlagen
  • Rechnung und Zahlungsbestätigung
  • Fotodokumentation über die hergestellte Anlage

Die Förderung wir am Ende des Jahres, indem die PV-Anlage fertiggestellt wurde, ausbezahlt.


Höhe des Zuschusses

Der Kostenzuschuss beträgt maximal € 200,-/KWp (Leistung der PV-Anlage) und ist mit einer maximalen Förderung von € 1.000,- je Anlage begrenzt.


Rückzahlung des Kostenzuschusses

Grundsätzlich muss der Kostenzuschuss nicht zurück bezahlt  werden.

Der Kostenzuschuss ist zurückzuzahlen, wenn

  • Die Förderung zu Unrecht oder aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Förderwerbers gewährt wurde,
  • Die Förderung widmungswidrig verwendet wurde,
  • Die PV-Anlage nicht mindestens 10 Jahre ab Auszahlung des Kostenzuschusses verwendet wird.

Die Gemeinde Stetten ist berechtigt, dies an Ort und Stelle zu überprüfen bzw. durch eine von ihr beauftragte Institution überprüfen zu lassen.


Für weitere Fragen steht Ihnen Vbgm. Michael Mader vom Bauamt gerne zur Verfügung!

Richtlinie Förderung Photovoltaik


09.11.2022